Sie wird erstmals 1239 erwähnt und mit ihr der Ort Gottmannsdorf. Die Kapelle muss aber noch älter sein und geht mit Sicherheit nicht auf eine Gründung durch das Kloster Heilsbronn zurück, das schon gut 100 Jahre vor diesem Zeitpunkt bestand. Zum einen sind keine Unterlagen in den klösterlichen Aufzeichnungen über Ausgaben zum Bau vorhanden und zum anderen gehörte die Kapelle (wie auch die Kirche von Markttriebendorf) gar nicht zum Einflussbereich des Klosters, sondern zu Großhaslach.
Gottesdienst hielt im Jahr 1239 der Domherr Friedrich von Grindelach. Dieser geriet mit dem Besitzer der Burg von Bürglein in einen Rechtsstreit. Man war sich nicht einig, wem die Einnahmen, die die Gottmannsdorfer zu entrichten hatten, zufließen sollten.
Der Pfarrer von Großhaslach forderte die Abgaben für sich, weil er sie für seinen Lebensunterhalt brauchte. Er hatte ja auch einen weiten Weg bis zur Grenze seiner Pfarrei zurückzulegen. Dazu dauerte der Gottesdienst im frühen Mittelalter vier Stunden. Ob und wie oft die Gottmannsdorfer nach Großhaslach mussten, ist nicht bekannt.
Die Kapelle lag aber im Einflussbereich des Burgherrn Gottfried von Sulzbürg, der auf der nur zwei Kilometer entfernten Burg Bürglein auf dem Weinberg saß. Aus der Tatsache, dass er das Patronatsrecht beanspruchte, lässt sich vermuten, dass er oder einer seiner Vorgänger die Kapelle bauen ließen oder den Baugrund besaßen.
Bischof Hermann von Würzburg beendete 1239 den Streit durch einen Kompromiss.
Pfarrer Grindelach soll die Einkünfte aus dieser Kapelle auf Lebenszeit genießen. Nach seinem Tod wird das Patronatsrecht (also das Schutz- aber auch Einnahmerecht) an der Gottmannsdorfer Kapelle an Gottfried von Sulzbürg als Lehen vergeben. Dieser Vertrag ist die erste urkundliche Erwähnung von Gottmannsdorf.
Dieser Gottfried von Sulzbürg stand im Gegensatz zu seinem Nachfolger Konrad in gut nachbarschaftlichem Verhältnis zum Kloster Heilsbronn. Er übergibt 1249, also nur 10 Jahre später, dem 9. Abt Edelwinus durch Schenkung das Patronatsrecht der Kirche von Bürglein und zugleich von der Filialkirche Gottmannsdorf. Diese Schenkung wurde 1286 zweimal bestätigt.
Wie Bürglein hatte also Gottmannsdorf eine Zeit lang einen eigenen Pfarrer (Vikar). Im Vertrag von 1408 zwischen dem Bischof von Würzburg und dem Kloster wird bestimmt, dass der Pfarrer von Bürglein wöchentlich in Gottmannsdorf eine Messe zu lesen hat.