Stadt Heilsbronn

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... die Fränkische Münsterstadt am Jakobsweg

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Kommunales Förderprogramm

Die Stadt Heilsbronn unterstützt Eigentümer bei der fachgerechten Sanierung ihrer Immobilien. Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten in der Innenstadt!

Alle Informationen kompakt auf einem Blick erhalten Sie hier im Flyer zum Downloaden.

In welchem Bereich ist die Förderung möglich?

Das geförderte Grundstück/Gebäude muss im Sanierungsgebiet Altstadt Heilsbronnliegen.

Wer wird gefördert?

Privatpersonen und Personengesellschaften, die Eigentümer eines Grundstücks innerhalb des Sanierungsgebietes sind.

Was genau wird gefördert?

Im Rahmen des kommunalen Förderprogramms können unter Berücksichtigung der Teilbereiche 1 und 2 aus den Gestaltungsrichtlinien folgende Maßnahmen gefördert werden:

  1. Finanzielle Aufwendungen zur Erhaltung, Sanierung und Neugestaltung vorhandener Wohn-, Betriebs- und Nebengebäude, wenn ein schlüssiges Nutzungskonzept für das Gebäude oder das Anwesen vorliegt. Dazu gehören Arbeiten an Fassaden einschließlich Fenster und Türen, Dächer, Dachaufbauten, Hoftore und Hofeinfahrten, Freiflächen, Einfriedungen und Treppen sowie die Schaffung barrierefreier Zugänge.
  2. Die Schaffung separater Zugänge (Türen, Treppen, etc.) für neue, kleinere abgetrennte Wohneinheiten in größeren Gebäuden ist Ziel der Sanierungsmaßnahmen und förderfähig.
  3. Finanzielle Aufwendungen zur energetischen und klimatischen Verbesserung an der Außenhaut vorhandener Wohn-, Betriebs- und Nebengebäude, wenn ein schlüssiges Nutzungs- und Umgestaltungskonzept für das Gebäude oder das Anwesen vorliegt. Dazu gehören – wenn nicht andere Fördergeber vorrangig sind – Maßnahmen wie beispielweise Fassaden- und Dachbegrünung.  Die Werte der jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Verordnungen (derzeit: Gebäudeenergiegesetzt GEG) sind einzuhalten.
  4. Anlagen bzw. Neugestaltung von Vorgärten und Hofräumen mit Wirkung in den öffentlichen Raum, insbesondere durch Begrünung und Entsiegelung sowie durch ökologische Verbesserungen. Bei Maßnahmen in rückwärtig gelegenen Bereichen ohne Öffentlichkeits-bezug kann eine Förderung gewährt werden, wenn eine umfassende Entsiegelung und Begrünung oder eine umfassende ökologische Verbesserung stattfindet.
  5. Maßnahmen, die zur Schaffung neuer Lebensräume für lokaltypische Tierarten in Innenstadtbereichen beitragen (Animal-Aided-Design). Diese können sowohl an Gebäuden als auch auf Freiflächen durchgeführt werden. Fachplaner sind bei Bedarf einzubinden (ökologische Baubegleitung).
  6. Die erforderliche Architekten- und Ingenieurleistungen werden mit bis zu höchstens 18% der förderfähigen Bauleistungen anerkannt. 

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Neubauten werden nicht gefördert. Im begründeten Ausnahmefall können auch gestalterisch bedingte Mehrkosten bei Neubauten als Ersatzbauten gefördert werden, wenn diese sich in besondere Weise in das Ortsbild einprägen müssen (z.B. Ersatz eines nicht mehr sanierungsfähigen Altbaus durch einen Neubau mit entsprechend hohen gestalterischen Anforderungen aufgrund der historischen Umgebung.

Die Sanierung eines Anwesens kann aus mehreren Einzelmaßnahmen (z.B. Förderung einer oder mehr Gebäudesanierungen wie Haupt- und Nebengebäude und Förderung der Freiflächengestaltung) bestehen. Innerhalb einer 5 Jahres Frist werden alle Maßnahmen an einem Anwesen zusammengerechnet und werden als eine abzurechnende Maßnahme betrachtet. Erst nach dieser Frist können weitere Maßnahmen beantragt werden. Bereits geförderte Einzelmaßnahmen (Gewerke) sind von einer erneuten Beantragung ausgeschlossen.

Es ist eine Förderung von Firmenleistungen und eine Förderung von Materialkosten bei Eigenleistungen möglich. Eigenleistung in Form von Arbeit/Stundenlohn wird nicht gefördert.

  1. Förderung von Firmenleistungen:
    Gefördert werden maximal 30% der förderfähigen Bruttokosten in Höhe von mindestens 3.000 € und von höchstens 50.000 € je Objekt (d. h. maximal 15.000 € je Objekt)
     
  2. Materialförderung (bei Eigenleistung):
    Förderfähig sind Materialkosten (brutto), die mindestens 500 € betragen müssen. Die Materialkosten können bis zu 50% von höchstens 15.000 € je Objekt (d. h. maximal 7.500 € je Objekt) gefördert werden.

Werden bei einer Maßnahme (Objekt) geleichzeitig Firmenleistungen und Eigenleistungen durchgeführt, wird die Förderhöchstsumme auf maximal 15.000 € begrenzt.

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Bewilligungsstelle für die Fördermittel ist die Stadt Heilsbronn.
  2. Anträge auf Förderung sind vor Auftragserteilung und Maßnahmenbeginn bei der Stadt Heilsbronn schriftlich einzureichen.
  3. Die Maßnahmen dürfen erst nach schriftlicher Bewilligung begonnen werden. Baumaterialen dürfen erst nach schriftlicher Bewilligung bestellt oder gekauft werden. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
  4. Im Antrag selbst sind die beabsichtigten Maßnahmen zu beschreiben und eine Kostenschätzung bzw. Kostenangebote beizufügen. Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Richtlinien zum Kommunalen Förderprogramm.
  5. Die Stadt Heilsbronn prüft, ob die beabsichtigten Maßnahmen den Zielen des kommunalen Förderprogramms entsprechen.
  6. Eine eventuelle Förderzusage der Gemeinde ersetzt nicht erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung) oder Erlaubnisse (z.B. nach Denkmalschutzgesetz).
  7. Bei geschätzten Kosten bis zu 5.000 € pro Gewerk sind mindestens zwei, bei geschätzten Kosten über 5.000 € pro Gewerk mindestens drei vergleichbare Angebote entsprechender Unternehmen einzuholen und der Stadt Heilsbronn vorzulegen. In den jeweiligen Leistungsverzeichnissen/Angeboten sind die geplanten Leistungen positionsweise eindeutig und umfassend darzulegen.
  8. Nach Fertigstellung sind Rechnungen einschließlich Auszahlungsnachweise einzureichen.
  9. Nach Fertigstellung der Sanierung erfolgt die Auszahlung der Zuschüsse im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach Prüfung der Kostennachweise.

Weitere Informationen finden sie in den Gestaltungsrichtlinien und den Richtlinien zum Kommunalen Förderprogramm.

Bei Fragen können sie sich gerne an das Citymanagement Heilsbronn oder die Bauverwaltung der Stadt Heilsbronn wenden.

 

 

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