Die Stadt Heilsbronn unterstützt Eigentümer bei der fachgerechten Sanierung ihrer Immobilien. Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten in der Innenstadt!
In welchem Bereich ist die Förderung möglich?
Das geförderte Grundstück/Gebäude muss im Sanierungsgebiet Altstadt Heilsbronn (inkl. Erweiterung) liegen.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Personengesellschaften, die Eigentümer eines Grundstücks innerhalb des Sanierungsgebietes (nicht Erweiterung) sind.
Was genau wird gefördert?
Bauliche Veränderungen, die den Gestaltungsrichtlinien über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen im Altstadtbereich und dem Erweiterungsbereich des Sanierungsgebietes der Stadt Heilsbronn entsprechen. Insbesondere bauliche Veränderungen an vorhandenen Gebäuden mit ortsbildprägendem Charakter, die zur Erhaltung des Ortsbilds Heilsbronns von Bedeutung sind.
Förderfähig bei Gebäuden sind Maßnahmen an:
· Dächern und Dachaufbauten,
· Außenfassaden,
· Fenstern, Außentüren und –toren,
· Haustreppen,
· und Werbeanlagen.
Förderfähig an privaten Freiflächen mit Wirkung im öffentlichen Raum sind Maßnahmen wie:
· Freiflächenbefestigungen,
· Einfriedungen,
· Begrünungen,
· sowie die Beseitigung von unnötigen Befestigungen.
Außerdem sind die für die Sanierung erforderlichen Architektur- und Ingenieurleistungen förderfähig.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Sanierungsmaßnahmen werden mit bis zu 30% der Kosten gefördert. Der Höchstbetrag je Gesamtmaßnahme beträgt 15.000,00 Euro. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Gebäude, die Zuschüsse in Form von Kostenerstattung nach dem Städtebauförderungsprogramm erhalten haben, werden durch das kommunale Förderprogramm nicht gefördert.
Wie läuft das Verfahren ab?
1. Bewilligungsstelle für die Fördermittel ist die Stadt Heilsbronn.
2. Anträge auf Förderung sind vor Auftragserteilung und Maßnahmenbeginn bei der Stadt Heilsbronn schriftlich einzureichen.
3. Die Maßnahmen dürfen erst nach Bewilligung bzw. in Ausnahmefällen nach Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn begonnen werden. Aus der Zustimmung ergibt sich kein Anspruch auf eine Förderung.
4. Änderungen bei der Durchführung der Sanierung nach Antragsstellung sind mit der Stadt Heilsbronn abzusprechen.
5. Im Antrag selbst sind die beabsichtigten Maßnahmen zu beschreiben und eine Kostenschätzung bzw. Kostenangebote beizufügen. Weitere Angaben oder Unterlagen können gefordert werden.
6. Die Stadt Heilsbronn prüft, ob die beabsichtigten Maßnahmen den Zielen des kommunalen Förderprogramms entsprechen.
7. Nach Fertigstellung sind Rechnungen einschließlich Auszahlungsnachweise sowie eine Fotodokumentation vor und nach Durchführung der Sanierung einzureichen.
8. Nach Fertigstellung der Sanierung erfolgt die Auszahlung der Zuschüsse.
Weitere Informationen finden sie in den Gestaltungsrichtlinien und den Richtlinien zum Kommunalen Förderprogramm.
Bei Fragen können sie sich gerne an die Bauverwaltung der Stadt Heilsbronn wenden.