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... die Fränkische Münsterstadt am Jakobsweg
Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 3, § 10a Abs. 2 BauGB.
Der Stadtrat von Heilsbronn hat in seiner Sitzung am 02.12.2020 die erste vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Östlich der Herbststraße / nördlich Heuweg“ beschlossen.
Der Satzungsbeschluss wurde am 11.12.2020 ortsüblich bekannt gemacht. Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung sowie den weiteren Anlagen wird zur Einsichtnahme ergänzend eingestellt.
Die Bebauungspläne der Stadt Heilsbronn können im BayernAtlas - dem Kartenviewer des Freistaates Bayern eingesehen werden
Nachfolgend werden die Unterlagen der Bauleitpläne eingestellt, die sich aktuell in der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behöreden befinden.
Der Stadtrat von Heilsbronn hat in seiner Sitzung am 05.06.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25 „Einkaufsmärkte Ansbacher Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.
Der Stadtrat von Heilsbronn hat in seiner Sitzung am 22.05.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenes Bebauungsplanes Nr. 48 „Solarpark Trachenhöfstatt“, sowie die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Das Landratsamt Ansbach hat mit Bescheid vom 05.02.2020 die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes genehmigt.
Die Genehmigung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 14.02.2020 ortsüblich bekannt gemacht und wurde damit wirksam, § 6 Abs. 5 BauGB.
Der Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. B 48 „Solarpark Trachenhöfstatt“ wurde am 14.02.2020 ortsüblich bekanntgemacht. Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft, § 10 Abs. 3 BauGB.
Die Unterlagen können während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Heilsbronn, Zi. E.02, Kammereckerplatz 1, 91560 Heilsbronn, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Bekanntmachung der Genehmigung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
Bekanntmachung Satzungsbeschluss B 48 Trachenhöfstatt
Heilsbronn_Solarpark Trachenhöfstatt_BP_Begründung (3).pdf
Heilsbronn_Solarpark Trachenhöfstatt_FNP_Begründung.pdf
Der Stadtrat der Stadt Heilsbronn hat in seiner Sitzung am 28.11.2018 den Bebauungsplan Nr. B 5 Bürglein „Am Mühlbuck“ als Satzung sowie die Neuwidmung der im Bebauungsplangebiet enthaltenen öffentlichen Verkehrsfläche als Ortsstraße mit Verkehrsübergabe beschlossen.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung im Rathaus der Stadt Heilsbronn, Sachgebiet Planen und Bauen, Zi.Nr. E.02, Kammereckerplatz 2, 91560 Heilsbronn, während der allgemeinen Dienststunden einsehen.
HBR_BP_B5_Am_Mühlbuck_SF_0_Planblatt_181204
HBR_BP_B5_Am_Mühlbuck_SF_1_Satzung_181128
HBR_BP_B5_Am_Mühlbuck_SF_2_Begründung_181128
HBR_BP_B5_Am_Mühlbuck_SF_3_sap
HBR_BP_B5_Am_Mühlbuck_SF_4_Baugrundgutachten
HBR_BP_B5_Am_Mühlbuck_SF_5_Lageplan_Schnittlagen_180725
HBR_BP_B5_Am_Mühlbuck_SF_6_Geländeschnitte_180725