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Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2016

Gemäß § 193 Abs. 3 BauGB hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis Ansbach die in der Bodenrichtwertliste angegebenen Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung vom 30. September 2014 zum Stichtag 31.12.2016 ermittelt. Der Bodenwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche mit in der betreffenden Wertezone durchschnittlichem Grundstückszustand. Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land abgeleitet. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.

Die Bodenrichtwerte geben in bebauten Gebieten den Wert an, welcher sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.

Abweichungen eines einzelnen Grundstückes von den in der Wertezone durchschnittlich vorhandenen Gegebenheiten bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach § 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses beantragen.

Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.

Die Bodenrichtwerte berücksichtigen die flächenhaften Auswirkungen des Denkmalschutzes (z.B. Ensembles in historischen Altstädten), nicht aber das Merkmal Denkmalschutz eines Einzelgrundstückes.

Ansprüche gegenüber den Trägem der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.

Rechtsverbindliche Auskünfte über Bodenrichtwerte sind i.d.R. gebührenpflichtig und nur beim jeweils zuständigen Gutachterausschuss erhältlich. Eine Bestellmöglichkeit finden Sie unter bodenrichtwerte.bayern.de.

Zuständiges Amt
Landratsamt Ansbach

Hausanschrift
Crailsheimstr. 1
91522 Ansbach

Postanschrift
Postfach 1502 91506 Ansbach
Fon: +49 (0)981 468-0
Fax: +49 (0)981 468-1119
Email: poststelle@landratsamt-ansbach.de 

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