Stadt Heilsbronn

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... die Fränkische Münsterstadt am Jakobsweg

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Heilsbronn als Standort für Ihre geplante Betriebsansiedlung

Wir möchten uns als Standort für Ihre Betriebsansiedlung empfehlen. Die Stadt Heilsbronn erfüllt die formalen Basisanforderungen hinsichtlich eines Gewerbestandortes auf nahezu ideale Weise. Darüber hinaus bietet die Region Heilsbronn eine Fülle zusätzlicher, nach unserer Einschätzung entscheidungsrelevanter Kriterien, die den Nutzen einer Ansiedlung maßgeblich erhöhen. Diese möchten wir Ihnen im Folgenden eingehend darstellen.

Wirtschaftsstandort

Neben der oben dargestellten Attraktivität der Stadt Heilsbronn und deren näheren Umgebung ist darüber hinaus diese Region auch als Wirtschaftsstandort für die Ansiedlung einer industriellen Produktionsstätte von besonderer Bedeutung. Die Stadt Heilsbronn ist eine typische Gewerbe- und Wohngemeinde.

Derzeit pendeln etwa 2.300 Bewohner des Gemeindegebietes in das Ballungszentrum Nürnberg/Fürth und in die Bezirkshauptstadt Ansbach. Allein dies zeigt, dass in der Stadt Heilsbronn die erforderlichen Fachkräfte vorhanden sind. Zudem hat sich jedoch in den letzten Jahrzehnten eine größere Anzahl von Industrieansiedlungen etabliert. 

Durch einen stetigen Aufschwung der Region konnte sich eine gewachsene Infrastruktur entwickeln, die als Grundlage für ein weiteres Wachstum besonders geeignet ist. So verfügt die Stadt Heilsbronn über ausreichend groß ausgewiesene Wohngebiete sowie weitere Gewerbeflächen, die bereits erschlossen sind.

Bauplanungsrechtliche Aspekte

Hinsichtlich der baurechtlichen Genehmigungsverfahren kann ausgeführt werden, dass rechtskräftige Bebauungspläne bestehen bzw. in Vorbereitung sind.

Beiträge und Gebühren

Anschlussbeiträge
Die satzungsgemäßen Anschlussbeiträge betragen

    a) für Wasser pro m² Grundstücksfläche: 1,02 € zzgl. 7% MWSt.
        pro m² Geschossfläche: 6,14 € zzgl. 7% MWSt.

    b) für Kanal pro m² Grundstücksfläche: 1,27 € brutto
        pro m² Geschossfläche: 9,45 € brutto

Stromerschließung
Für die Stromerschließung müssen bei größerer Stromabnahme in der Regel betriebseigene Trafostationen erstellt werden.

Im Vergleich zu anderen Mitbewerbern dürften auch unsere günstigen Steuerhebesätze und Gebühren für Heilsbronn sprechen.

Grundsteuer B: 390 v. H
Gewerbesteuer: 330 v. H
Wassergebühren: 1,90 € zzgl. 7 % MWST.
Abwassergebühren: 3,20 €

Sonstiges

Wenn wir nähere Informationen über den oder die anzusiedelnden Betrieb(e) erhalten, werden wir den Stadtrat als politisches Entscheidungsgremium unterrichten und Ihnen dann ein verbindliches Angebot vorlegen können.

Ein Gasanschluss über die N-ERGIE ist weitgehend möglich. Auch der wichtige Zugang zum DSL-Netz ist bei hoher Datenrate gegeben.

Die Stadt Heilsbronn liegt im sonstigen Fördergebiet der Bayerischen Regionalförderprogramme. Näheres entnehmen Sie der Homepage des Freistaates Bayern.

Dr. Jürgen Pfeiffer
Erster Bürgermeister

Kontakt

Kontaktdaten

Stadtverwaltung Heilsbronn
Kammereckerplatz 1
D-91560 Heilsbronn


Tel.: 09872 806-0
Fax: 09872 806-66
E-Mail schreiben


Notruf
09872 806806

Öffnungszeiten

Montag
08.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr


Dienstag und Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr


Donnerstag
08.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr


Freitag
08.00 - 12.00 Uhr