Stadt Heilsbronn

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... die Fränkische Münsterstadt am Jakobsweg

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Bauen und Wohnen

  • Abstandsflächenübernahme
    Zustimmung gemäß Art. 6 Abs. 2 BayBO zur Abstandsflächenübernahme
    bzw. Abstandsübernahme
    Zustimmung
  • Antrag auf Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage
    zum Online-Formular
  • Antrag auf Herstellung/Änderung zum Anschluss an die öffentliche
    Wasserversorgungsanlage

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  • Antrag auf isolierte Abweichung/Befreiung
    zum Online-Formular
  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vorübergehenden Wasserbezug/Bauwasser
    zum Online-Formular 
  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Zuteilung/Änderung einer Hausnummer
    zum Online-Formular 
  • Antrag zum Einbau eines Gartenwasserzählers
    zum Online-Formular
  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 der StVO
    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
  • Baubeginnsanzeige
    Der Bauherr hat den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben und die Wiederaufnahme der Bauarbeiten schriftlich mitzuteilen
    Anzeige
  • Baugenehmigung / Abgrabungsgenehmigung
    Antrag auf Baugenehmigung nach Art. 64 BayBO
    bzw. Antrag auf Abgrabungsgenehmigung nach Art. 7 BayAbgrG
    Antrag
    Hinweis auf den digitalen Bauantrag ab 01.01.2024.
  • Beseitigungsanzeige
    Anzeige der Beseitigung nach Art. 57 Abs. 5 BayBO
    bzw. Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Beseitigung eines Baudenkmals
    Anzeige/Antrag
  • Bodenrichtwerte Bayern
    zum Bayernatlas
  • Erklärung über einen Eigentumswechsel
    zum Online-Formular
  • Anforderung amtlicher Lageplan
    Bestellung eines amtlichen Lageplanes mit Liegenschaftsnachweis
    zum Online-Formular oder über das Bestellformular
    Der Lageplan einschließlich Katasterauszug kann in Papierform im Rathaus abgeholt, oder per Post zugestellt werden. Für eine rein digitale Zustellung wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung 
  • Nutzungsaufnahme
    Anzeige der Nutzungsaufnahme (nach Art. 78 Abs. 2 BayBO); Die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung einer nicht verfahrensfreien baulichen Anlage hat der Bauherrr mindestens zwei Wochen vorher schriftlich mitzuteilen
    Anzeige der Nutzungsaufnahme
  • Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz
    zum Online-Formular
  • Vollmacht Wohnsitzänderung
    zum Online-Formular

Kontakt

Kontaktdaten

Stadtverwaltung Heilsbronn
Kammereckerplatz 1
D-91560 Heilsbronn


Tel.: 09872 806-0
Fax: 09872 806-66
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Notruf
09872 806806

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