Baubeginnsanzeige Der Bauherr hat den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben und die Wiederaufnahme der Bauarbeiten schriftlich mitzuteilen Anzeige
Baugenehmigung / Abgrabungsgenehmigung Antrag auf Baugenehmigung nach Art. 64 BayBO bzw. Antrag auf Abgrabungsgenehmigung nach Art. 7 BayAbgrG Antrag
Beseitigungsanzeige Anzeige der Beseitigung nach Art. 57 Abs. 5 BayBO bzw. Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Beseitigung eines Baudenkmals Anzeige/Antrag
Nutzungsaufnahme Anzeige der Nutzungsaufnahme (nach Art. 78 Abs. 2 BayBO); Die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung einer nicht verfahrensfreien baulichen Anlage hat der Bauherrr mindestens zwei Wochen vorher schriftlich mitzuteilen Anzeige der Nutzungsaufnahme
Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz zum Online-Formular