Stadt Heilsbronn

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Breitbandausbau durch das Gigabit-Förderprogramm des Bundes

Die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 ist am 31.12.2022 ausgelaufen bzw. der Förderaufruf wurde auf Grund der Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel am 17.10.2022 beendet. Die Stadt Heilsbronn hat bereits im Jahr 2021 einen Antrag zur Förderung der Beratungsleistungen gestellt und dieser wurde bis zum 14.12.2023 bewilligt. Durch die Breitbandberatung wurde der Stadt Heilsbronn mitgeteilt, dass eine neue Bundesrichtlinie im April 2023 erwartet wird. Mit dieser Richtlinie sollen ab dem 01.01.2023 auch Haushalte förderfähig sein, welche bereits mindestens 100 Mbit/s im Download aufweisen. Für dieses Verfahren ist eine erneute Markterkundung notwendig. Bereits durchgeführte Markterkundungsverfahren können nicht verwendet werden. Nachdem die Fördermittel für 2023 limitiert sind, ist es wichtig, die Markterkundung nach Inkrafttreten der Richtlinie schnellstmöglich zu starten. Im Rahmen der neuen Bundesrichtline sollen nun die verbliebenen Gebiete wie z.B. der Ortsteil Göddeldorf näher betrachtet und ausgebaut werden.

Ein entsprechender Beschluss und die weiteren Schritte inklusive Förderantrag wurden gefasst und eingereicht. Die vom Bund bereitgestellten Mittel wurden bei der Antragstellung im Jahr 2023 jedoch um rund 3 Milliarden Euro überstiegen. Weiterhin hat das Bundesministerium der Finanzen vor kurzer Zeit eine haushaltswirtschaftliche Sperre erlassen. Durch diese Sperre und die bereits massiven Überschreitungen der bereitgestellten Mittel wurden keine weiteren Förderanträge bewilligt.

Für das kommende Jahr und einem erneuten Förderaufruf hat die Stadt Heilsbronn den Förderantrag gemäß Vorgaben mit der Option auf Überführung zurückgezogen. Analog dem Verfahren nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie wird hier einer Interkommunale Zusammenarbeit für das weitere Vorgehen notwendig sein.         

Breitbandausbau nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.07.2020 beschlossen, ein Förderverfahren nach der Bay. Gigabitrichtlinie einzuleiten. Zweck dieses Verfahrens ist der Aufbau eines gigabitfähigen Breitbandnetzes mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s für Privatanschlüsse. Förderfähig sind diejenigen Bereiche des Stadtgebietes, in denen derzeit eine Versorgung mit 30 Mbit/s, jedoch nicht zuverlässig mit 100 Mbit/s im Download für Privatanschlüsse und mit 200 Mbit/s für gewerbliche Anschlüsse gewährleistet wird.

Modul 1: Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der BayGibitR hat die Stadt Heilsbronn für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte nachfolgend veröffentlicht.
HINWEIS: Die Adressliste wird nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung bereitgestellt.

Download:
Nutzungsbedingungen Geodaten (pdf) 
Verpflichtungserklärung Geodaten (pdf)
Karte mit der aktuellen IST-Versorgung (pdf)

Modul 2: Markterkundung Bekanntmachung

Die Stadt Heilsbronn veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR  eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung. Die Stadt bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich BIS SPÄTESTENS 12.04.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Bekanntmachung Markterkundung (pdf)

Modul 3: Ergebnis Markterkundung
Die Stadt Heilsbronn hat eine Markterkundung 1 nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden. 

Ergebnis der Markterkundung (pdf)

Bei Fragen oder Anmerkungen können Sie sich jederzeit an uns zu wenden.

Modul 4: Weiteres Vorgehen - BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Stadt Heilsbronn  führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV) sowie dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch. Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).

Es wird eine Interkommunale Zusammenarbeit mit dem Markt Dietenhofen durchgeführt.

Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.

Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über (URL):  https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av170e5a-eu

Modul 5 - Ergebnis Auswahlverfahren

Die Stadt Heilsbronn hat im Rahmen des Auswahlverfahrens eine Entscheidung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breibandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) getroffen und veröffentlicht diese nachfolgend entsprechend Nr. 7.15 BayGibitR

Die Auswahlentscheidung kann nachfolgend eingesehen werden.

Bekanntmachung Auswahlentscheidung

Modul 6 – Zuwendungsbescheid Regierung von Mittelfranken

Der positive Zuwendungsbescheid der Regierung von Mittelfranken wurde der Stadt Heilsbronn am 02.08.2023 übermittelt. Der Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern wird somit nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) gefördert. Der Bewilligungszeitraum des Zuwendungsbescheides endet am 17.12.2027. Bis dahin muss die Breitbandversorgung im Erschließungsgebiet hergestellt sein.

Modul 7 – Bestätigung Kooperationsvertrag

Erklärung der Stadt Heilsbronn zur Übermittlung des Kooperationsvertrags an die Bundesnetzagentur im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie – BayGibitR.

Erklärung zur Übermittlung des Kooperationsvertrags

Bitratenanalyse für Heilsbronn und Ortsteile

Im Rahmen des Bundesförderprogramms wurde für das Stadtgebiet eine Analyse der Bitraten für jeden Anschluss erstellt. Wenn Sie prüfen möchten, welche Download-Rate bei Ihnen zu Hause zur Verfügung steht, können Sie unter DIESEM LINK die tatsächliche Breitbandversorgung abfragen.

https://bitratenkarte.de/an/heilsbronn

Breitbandausbau Deutsche Glasfaser

Die bereits 2021 gestarteten Tiefbauarbeiten für den Breitbandausbau der Deutschen Glasfaser halten nach wie vor an. Nach der Winterpause wird der Ausbau wie gewohnt wahrscheinlich im März oder April fortgesetzt. Ein voraussichtliches Ende des Ausbaus ist für November 2024 geplant. Einige Gebiete in Heilsbronn selbst und der Großteil von Weißenbronn werden im kommenden Jahr ausgebaut.

Die sog. PoP´s, die Hauptverteiler für das Glasfasernetz, wurden bereits aufgestellt und die Backboneanbindung, die Hauptverbindung von Großhabersdorf kommend, wurde ebenfalls verlegt. Die ersten Kundenanschlüsse werden nun im Frühjahr 2024 aktiviert. Hausbegehungen für die Hausanschlüsse können nach wie vor stattfinden und wir bitten Sie weiterhin auf die Ausweise der Mitarbeiter zu achten. Zögern Sie nicht, bei fragwürdigen Besuchen die Polizei zu informieren. 

Während der Ausbauphase wird das Baubüro in der Bahnhofstraße 15, 91560 Heilsbronn durch die Deutsche Glasfaser weiterhin besetzt sein. Öffnungszeiten und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Glasfaser in Heilsbronn - Deutsche Glasfaser 

Unter https://www.deutsche-glasfaser.de/service/bauschaden-melden/ können zudem Bauschäden auf Privatgrund gemeldet werden.

Weiterhin teilte die Deutsche Glasfaser durch eine öffentliche Mitteilung vor einiger Zeit mit, dass eine langfristige Wholesale-Kooperation zur gemeinsamen FTTH-Nutzung mit Vodafone geschlossen wurde.

Ansprechpartner

Sollten Sie Fragen haben oder unsicher sein, so kontaktieren Sie uns gerne unter:

09872/806-200 (Herr Christ),
09872/806-210 (Herr Scheuerlein) 
09872/806-223 (Herr Laube)

Kontakt

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Kammereckerplatz 1
D-91560 Heilsbronn


Tel.: 09872 806-0
Fax: 09872 806-66
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