Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.07.2020 beschlossen, ein Förderverfahren nach der Bay. Gigabitrichtlinie einzuleiten. Zweck dieses Verfahrens ist der Aufbau eines gigabitfähigen Breitbandnetzes mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s für Privatanschlüsse. Förderfähig sind diejenigen Bereiche des Stadtgebietes, in denen derzeit eine Versorgung mit 30 Mbit/s, jedoch nicht zuverlässig mit 100 Mbit/s im Download für Privatanschlüsse und mit 200 Mbit/s für gewerbliche Anschlüsse gewährleistet wird.
Modul 1: Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der BayGibitR hat die Stadt Heilsbronn für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte nachfolgend veröffentlicht.
HINWEIS: Die Adressliste wird nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung bereitgestellt.
Download:
Nutzungsbedingungen Geodaten (pdf)
Verpflichtungserklärung Geodaten (pdf)
Karte mit der aktuellen IST-Versorgung (pdf)
Modul 2: Markterkundung Bekanntmachung
Die Stadt Heilsbronn veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung. Die Stadt bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich BIS SPÄTESTENS 12.04.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Bekanntmachung Markterkundung (pdf)
Modul 3: Ergebnis Markterkundung
Die Stadt Heilsbronn hat eine Markterkundung 1 nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Ergebnis der Markterkundung (pdf)
Bei Fragen oder Anmerkungen können Sie sich jederzeit an uns zu wenden.
Modul 4: Weiteres Vorgehen - BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung
Die Stadt Heilsbronn führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV) sowie dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch. Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).
Es wird eine Interkommunale Zusammenarbeit mit dem Markt Dietenhofen durchgeführt.
Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.
Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über (URL): https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av170e5a-eu
Modul 5 - Ergebnis Auswahlverfahren
Die Stadt Heilsbronn hat im Rahmen des Auswahlverfahrens eine Entscheidung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breibandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) getroffen und veröffentlicht diese nachfolgend entsprechend Nr. 7.15 BayGibitR
Die Auswahlentscheidung kann nachfolgend eingesehen werden.
Bekanntmachung Auswahlentscheidung
Modul 6 – Zuwendungsbescheid Regierung von Mittelfranken
Der positive Zuwendungsbescheid der Regierung von Mittelfranken wurde der Stadt Heilsbronn am 02.08.2023 übermittelt. Der Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern wird somit nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) gefördert. Der Bewilligungszeitraum des Zuwendungsbescheides endet am 17.12.2027. Bis dahin muss die Breitbandversorgung im Erschließungsgebiet hergestellt sein.
Modul 7 – Bestätigung Kooperationsvertrag
Erklärung der Stadt Heilsbronn zur Übermittlung des Kooperationsvertrags an die Bundesnetzagentur im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie – BayGibitR.
Erklärung zur Übermittlung des Kooperationsvertrags