Stadt Heilsbronn

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... die Fränkische Münsterstadt am Jakobsweg

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Corona-Virus: Informationen Ihrer Stadtverwaltung

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

Die Stadt Heilsbronn nimmt ab dem 01.06.2022 alle Einschränkungen zurück (Zutritt wieder ohne Terminvereinbarung). Das Tragen von Masken wird jedoch weiter dringend empfohlen. Die AHA-Regelungen sind weiter zu beachten. BesucherInnen mit grippeähnlichen Symptomen werden auch bis auf weiteres nicht empfangen.
Unser 1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer wird ab Donnerstag, den 30.06.2022 wieder die Bürgersprechstunden in seinem Büro abhalten. Die Geburtstagsbesuche nimmt er ab Juli 2022 wieder auf.

Aktuelle Informationen

Aktuellen Informationen finden Sie auch den entsprechenden Seiten des Landratsamtes Ansbach unter: https://www.landkreis-ansbach.de/Corona  

Weitere Anfragen zu aktuellen Informationen wie z. B. Gesundheitsanfragen, Anfragen zum Einzelhandel o. ä. bitten wir an die zuständigen Behörden direkt zu richten bspw. KVB (Kassenärztliche Vereinigung Bayerns), Gesundheitsamt, Landratsamt usw. Die Kontaktdaten sind auf unserer Homepage ebenfalls veröffentlicht.  

 

Standesamtliche Trauungen

Grundsätzlich bestehen bei Trauungen keine Corona bedingten Einschränkungen mehr. In unserem Trausaal sind Sitzplätze für 20 bis maximal 25 Personen vorhanden.

Zu Ihrer und unser aller Sicherheit empfehlen wir weiterhin sich an die allgemeinen Hygieneregeln zu halten (Hände waschen bzw. desinfizieren, Abstand halten usw.).

Auf dem Weg durch das Rathaus, bis zum Sitzplatz im Trausaal, würden wir es begrüßen, wenn vom Brautpaar und den Gästen Masken getragen werden.
 

Hinweis: Gemäß Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Corona-Schutzmaßnahmen) des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 15. November 2022 müssen positiv auf SARS- CoV-2 getestete Personen außerhalb der eigenen Wohnung in Innenräumen, in denen sich mit anderen Personen aufhalten, mindestens eine medizinischen Gesichtsmaske tragen.

Bei der Teilnahme an Trauungen bestehen wir jedoch darauf, dass positiv auf Corona getestete Personen während des gesamten Aufenthalts im Rathaus eine FFP2-Maske tragen.

 

Bestattungen und Trauerfeiern:

Die Corona-Einschränkungen für Trauerfeiern und Beisetzungen in Bayern wurden weitestgehend aufgehoben.

Für den städtischen Friedhof in Heilsbronn gelten nunmehr folgende Regelungen:

Das Tragen einer medizinischen Masken im Innenbereich wird weiterhin empfohlen und sollte insbesondere in der Trauerhalle und im Aussegnungsraum zur Anwendung kommen.

Als weitere Maßnahme gegen die Verbreitung von Corona wird empfohlen, wo immer möglich die Abstandsregelungen (1,5 m) einzuhalten, dies gilt insbesondere im Innenbereich.


In der Trauerhalle des städtischen Friedhofs können wieder mehr Personen teilnehmen. Die Halle wurde wieder entsprechend bestuhlt.

An der Haupttüre der Leichenhalle ist weiterhin ein Spender für Handdesinfektionsmittel aufgestellt. Blasinstrumente in der Trauerhalle sind nicht zulässig. Gemeindegesang ist zulässig.

Eine musikalische Begleitung der Feier ist an der Orgel oder mit CD-Spieler möglich.

Die Gesangbücher können ebenso wie Kondolenzlisten/-bücher wieder ausgelegt werden.

Das Mikrofon soll weiterhin nur von einer Person benutzt werden. Sollte das Mikrofon für eine/n weitere/n Redner/in benötigt werden ist dies dem Friedhofspersonal vorab mitzuteilen. Das Mikro- fon wird dann vor der Bestattung/Trauerfeier usw. mit Folie abgedeckt die dann vor der/dem zwei- ten Redner/in entfernt werden kann.


Im Freien ist die Höchstteilnehmerzahl grundsätzlich nicht mehr begrenzt. Eine Maskenpflicht besteht nicht.

Es wird jedoch empfohlen, Masken auch im Freien zu tragen und das allgemeine Abstandsgebot (1,5 m) zwischen Personen, die nicht demselben Hausstand angehören, wo immer möglich einzuhalten.

Im Freien ist der Auftritt von Sängern/Sängerinnen oder eines Musikensembles (auch Blasinstru- mente) zulässig. Die jeweiligen Personen sollen untereinander, soweit sie nicht einem Hausstand angehören, einen Mindestabstand von 1,5 m und zu allen anderen an der Bestattung, Trauerfeier etc. teilnehmenden Personen einen Mindestabstand von 4 m einhalten.


Am Grab

Erdeinwurf und Weihwassergaben am Grab sind wieder zulässig.

Da eine Desinfektion der Gegenstände wie der Erdeinwurf-Schaufel nach jedem Benutzer nicht mög- lich ist obliegt es der Eigenverantwortung aller Teilnehmer/innen, ob sie diese nutzen wollen.

Blumen-Einwurf-Schalen sind wieder gestattet. Den Angehörigen ist es freigestellt ob sie lieber ein- zelne Handsträuße bzw. einzelne Blumen z.B. auf den Sitzplätzen in der Trauerhalle auslegen möch- ten oder ob Einwurfschalen am Grab zur Verfügung gestellt werden sollen.

 

 

Ich danke allen, vor Allem den Bürgerinnen und Bürgern, die in dieser Zeit in besonderer Weise gefordert sind für ihren Einsatz und ihre Umsicht.

Lassen Sie uns weiter zusammenhalten und bleiben Sie gesund!

 

Ihr

Jürgen Pfeiffer

1. Bürgermeister

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Kammereckerplatz 1
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