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... die Fränkische Münsterstadt am Jakobsweg
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
gemeinsam müssen wir versuchen, die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu minimieren.
Dass es deshalb Einschränkungen im täglichen Leben, ja sogar weitere Verpflichtungen geben wird, die unser tägliches Leben betreffen, ist nicht ausgeschlossen.
Derzeit gelten für die Stadt Heilsbronn folgende Regelungen (Diese können sich je nach Lage verändern, erweitern und sind deshalb nicht abschließend):
Die Stadtverwaltung, der Bauhof und die Stadtwerke stehen weiter den Bürgern in vollem Umfang zur Verfügung. Der persönliche Kontakt muss jedoch eingeschränkt werden, weswegen das Rathaus weitgehend für den Publikumsverkehr geschlossen ist. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, im Bedarfsfall mit der Stadtverwaltung per E-Mail (rathaus(@)heilsbronn.de) oder telefonisch (09872/806-0) Kontakt aufzunehmen.
In Fällen, die nach Absprache mit unseren Sachbearbeitern einer persönlichen Beratung bedürfen, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch oder per Email einen Termin mit uns. Sie erhalten dann entsprechende Nachricht und können sich unter Beachtung der Hygienemaßnahmen (Mundschutz, …) an der jeweiligen Haussprechanlage melden. Dann wird Sie Ihr zuständiger Sachbearbeiter abholen. Bitte beachten Sie: Die Personenanzahl ist uns vorher mitzuteilen und abzuklären.
Bei der Terminvereinbarung sind wir nicht immer an die regulären Öffnungszeiten gebunden.
Wir bitten zu beachten, dass jeder Besucher des Rathauses den jeweils aktuellen Hygienebestimmungen wie der Abdeckung des Mund-Nasenbereichs, Abstand, entsprechen und sich an die weiteren Regeln wie Einbahnregelung etc. halten muss.
Besonders zu beachten ist, dass Besucher nur empfangen werden können, die keine grippeähnlichen Symptome wie Fieber, Atembeschwerden oder Husten usw. aufweisen, die weiter nicht mit einer an dem Corona-Virus infizierten Person oder Personen, die in Quarantäne stehen, in Kontakt standen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Anwesenheit von Besuchern im Rathaus und Bürgerservice schriftlich festgehalten wird (Anschrift, Name, Datum, Zeitraum, Grund des Besuchs) und auch von jedem Besucher bestätigt werden muss, dass die Voraussetzungen zum Besuch gegeben sind. Dies gilt auch für Postboten, Lieferungen etc. Der Ausweis ist mitzubringen und bereit zu halten.
Ebenfalls bedarf es der Einwilligung, dass dann diese Daten nach Art. 9 Abs. 1 und 2 a DSGVO von der Stadt Heilsbronn verarbeitet werden.
Aufgrund des derzeit hohen Arbeitsanfalls und der Aktualität geschuldeter geänderter Abläufe kann es zu Verzögerungen kommen.
Einschränkung von Kontakten nach außen
Die Stadt Heilsbronn (inkl. der zugehörigen Einrichtungen wie bspw. Bauhof, Kläranlage, Stadtwerke) wird aufschiebbare Termine (Vertreterbesuche, Wartungen) verschieben oder absagen.
Auch die Mitarbeiter im Außendienst, insbesondere in den Bereichen Bauhof und Stadtwerke, sind angewiesen, entsprechenden Abstand zu den Bürgerinnen und Bürgern halten. Dies ist keine Unhöflichkeit, sondern eine Schutzmaßnahme für beide Seiten. So sehr wir es bedauern, können bis auf weiteres auch keine Kranken- und Geburtstagsbesuche durch den 1. Bürgermeister abgehalten werden.
Aktuelle Informationen
Aktuellen Informationen finden Sie auch den entsprechenden Seiten des Landratsamtes Ansbach unter: https://www.landkreis-ansbach.de/Corona
Weitere Anfragen zu aktuellen Informationen wie z. B. Gesundheitsanfragen, Anfragen zum Einzelhandel o. ä. bitten wir an die zuständigen Behörden direkt zu richten bspw. KVB (Kassenärztliche Vereinigung Bayerns), Gesundheitsamt, Landratsamt usw. Die Kontaktdaten sind auf unserer Homepage ebenfalls veröffentlicht.
Standesamtliche Trauungen
Aufgrund der aktuellen bayerischen Regelungen dürfen an den Trauungen neben den Eheschließenden und der Standesbeamtin bzw. dem Standesbeamten nur noch folgende Personen anwesend sein:
- Dolmetscher (wenn erforderlich und bei Anmeldung der Eheschließung vereinbart)
- Personen, die Angehörige des Hausstands der Eheschließenden sind (d.h. gleiche
Adresse und gemeinsamer Haushalt, z.B. Kinder)
Bestattungen
Gemäß§ 3 der 10. Bayerischen lnfektionsschutzmaßnahmenverordnung(BaylfSMV) ist das Verlassen der Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Ein triftiger Grund ist die Teilnahme an Beerdigungen im engsten Familienkreis und Freundeskreis. Der engste Familienkreis umfasst Verwandte und Verschwägerte des ersten und zweiten Grades sowie den Ehegatten/Lebenspartner bzw. nichtehelichen Lebensgefährten des Verstorbenen. Im Regelfall darf dieser Kreis nicht mehr als 25 Trauergäste umfassen.
Für diese 25 Trauergäste sind in der Friedhofshalle 25 Sitzplätze mit dem vorgeschrie benen Mindestabstand von 1,5 m vorhanden. Der Einsatz von Blasinstrumenten ist nicht zulässig. Auch darf nicht gesungen werden.
Alle Besucher müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Maskenpflicht gilt im Freien und am Sitzplatz in der Trauerhalle.
Das allgemeine Abstandsgebot (1,5 m) zwischen Personen, die nicht demselben Haus stand angehören, besteht weiterhin.
Der Friedhofsverwaltung ist eine Liste mit den Kontaktdaten aller Anwesenden zu übergeben.
Ich danke allen, vor Allem den Bürgerinnen und Bürgern, die in dieser Zeit in besonderer Weise gefordert sind für ihren Einsatz und ihre Umsicht.
Lassen Sie uns weiter zusammenhalten und bleiben Sie gesund!
Ihr
Jürgen Pfeiffer
1. Bürgermeister