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... die Fränkische Münsterstadt am Jakobsweg
Die Bebauungspläne der Stadt Heilsbronn können im BayernAtlas - dem Kartenviewer des Freistaates Bayern eingesehen werden
Nachfolgend werden die Unterlagen der Bauleitpläne eingestellt, die sich aktuell in der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behöreden befinden.
Erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 8 „Östlich der Herbststraße / nördlich Heuweg“ für eine Teilfläche im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Öffentliche Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Heilsbronn hat in seiner Sitzung am 27.07.2016 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 8 „Östlich der Herbststraße / nördlich Heuweg“ beschlossen.
In der Stadtratssitzung am 19.09.2018 wurde nun der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vom Stadtrat gebilligt und eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit in Auftrag gegeben.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden (§ 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).
Die Vorentwurfsunterlagen mit textlichen Festsetzungen und Begründung liegen gemäß § § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit von
Dienstag, den 30.10.2018 bis Freitag, den 23.11.2018
im Bauamt der Stadt Heilsbronn, Rathaus, ZiNr. E.02, Kammereckerplatz 1, 91560 Heilsbronn, öffentlich aus und können während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Auf Wunsch werden die Planungen erläutert.
Die Unterlagen werden zusätzlich auf der Homepage der Stadt Heilsbronn unter www.heilsbronn.de (StadtàStadtentwicklungàBauleitplanungen) bereitgestellt.
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken vorgebracht werden. Unabhängig von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit findet anschließend die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange nach §§ 13 a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 und 3, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB statt.
Anlage 9 - Bebauungsplanänderung
Anlage 9 - Bebauungsplan-Begründung
Der Stadtrat der Stadt Heilsbronn hat in seiner Sitzung am 28.11.2018 den Bebauungsplan Nr. B 5 Bürglein „Am Mühlbuck“ als Satzung sowie die Neuwidmung der im Bebauungsplangebiet enthaltenen öffentlichen Verkehrsfläche als Ortsstraße mit Verkehrsübergabe beschlossen.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung im Rathaus der Stadt Heilsbronn, Sachgebiet Planen und Bauen, Zi.Nr. E.02, Kammereckerplatz 2, 91560 Heilsbronn, während der allgemeinen Dienststunden einsehen.
HBR_BP_B5_Am_Mühlbuck_SF_0_Planblatt_181204
HBR_BP_B5_Am_Mühlbuck_SF_1_Satzung_181128
HBR_BP_B5_Am_Mühlbuck_SF_2_Begründung_181128
HBR_BP_B5_Am_Mühlbuck_SF_3_sap
HBR_BP_B5_Am_Mühlbuck_SF_4_Baugrundgutachten
HBR_BP_B5_Am_Mühlbuck_SF_5_Lageplan_Schnittlagen_180725
HBR_BP_B5_Am_Mühlbuck_SF_6_Geländeschnitte_180725