Hauptmen�
Navigation
Navigation
- Stadt
- Rathaus
- Leben
- Kultur & Tourismus
- Wirtschaft
... die Fränkische Münsterstadt am Jakobsweg
Die Bebauungspläne der Stadt Heilsbronn können im BayernAtlas - dem Kartenviewer des Freistaates Bayern eingesehen werden
Nachfolgend werden die Unterlagen der Bauleitpläne eingestellt, die sich aktuell in der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behöreden befinden.
Der Stadtrat von Heilsbronn hat in seiner Sitzung am 05.06.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25 „Einkaufsmärkte Ansbacher Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.
Der Stadtrat von Heilsbronn hat in seiner Sitzung am 22.05.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenes Bebauungsplanes Nr. 48 „Solarpark Trachenhöfstatt“, sowie die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Bekanntmachung "Solarpark Trachenhöfstatt"
In der Stadtratssitzung am 05.06.2019 wurden nun die Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes vom Stadtrat gebilligt und eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit in Auftrag gegeben.
Die Vorentwurfsunterlagen mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht liegen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit von
Dienstag, den 02.07.2019 bis Freitag, den 09.08.2019
im Bauamt der Stadt Heilsbronn, Rathaus, ZiNr. E.02, Kammereckerplatz 1, 91560 Heilsbronn, öffentlich aus und können während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Auf Wunsch werden die Planungen erläutert.
Solarpark Trachenhöfstatt_FNP_5000_VE
Heilsbronn_Solarpark Trachenhöfstatt__FNP_BP_Begründung_VE
Solarpark Trachenhöfstatt_BP_2000_VE
Aktuelles:
Der Stadtrat von Heilsbronn hat in seiner Sitzung am 22.05.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenes Bebauungsplanes Nr. 48 „Solarpark Trachenhöfstatt“, sowie die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
In der Stadtratssitzung am 18.09.2019 wurden die Einwendungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der frühzeitigen Behördenbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange abgewogen.
Die Entwurfsunterlagen mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von
Dienstag, den 15.10.2019 bis Montag, den 18.11.2019
im Bauamt der Stadt Heilsbronn, Rathaus, ZiNr. E.02, Kammereckerplatz 1, 91560 Heilsbronn, öffentlich aus und können während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Auf Wunsch werden die Planungen erläutert.
Solarpark Trachenhöfstatt_FNP_5000_Entwurf
Solarpark Trachenhöfstatt_BP_2000_Entwurf
saP_PV_Trachenhöfstatt_09092019
Heilsbronn_Solarpark Trachenhöfstatt_FNP_Begründung_Entwurf
Heilsbronn_Solarpark Trachenhöfstatt_BP_Begründung_Entwurf
Bekanntmachung Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 2 BauGB.pdf
Öffentliche Bekanntmachung und Auslegung nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Stadtrat von Heilsbronn hat in seiner Sitzung am 03.07.2019 die erste vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Östlich der Herbststraße / nördlich Heuweg“ beschlossen. In der Sitzung des Stadtrates vom 03.07.2019 wurde die Entwurfsplanung gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragt.
Siebte Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. B 15 „Gewerbegebiet Gottmannsdorfer Weg / Heuweg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 3 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Heilsbronn hat in seiner Sitzung am 03.07.2019 die siebte Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. B 15 „Gewerbegebiet Gottmannsdorfer Weg/Heuweg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Satzung beschlossen.
Jedermann kann den Bebauungsplan bestehend aus - dem Planblatt mit zeichnerischen Festsetzungen zum Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
im Rathaus der Stadt Heilsbronn, Sachgebiet Planen und Bauen, Zi.Nr. E.02, Kammereckerplatz 1, 91560 Heilsbronn, während der allgemeinen Dienststunden (zurzeit Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr einsehen. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Der Stadtrat der Stadt Heilsbronn hat in seiner Sitzung am 28.11.2018 den Bebauungsplan Nr. B 5 Bürglein „Am Mühlbuck“ als Satzung sowie die Neuwidmung der im Bebauungsplangebiet enthaltenen öffentlichen Verkehrsfläche als Ortsstraße mit Verkehrsübergabe beschlossen.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung im Rathaus der Stadt Heilsbronn, Sachgebiet Planen und Bauen, Zi.Nr. E.02, Kammereckerplatz 2, 91560 Heilsbronn, während der allgemeinen Dienststunden einsehen.
HBR_BP_B5_Am_Mühlbuck_SF_0_Planblatt_181204
HBR_BP_B5_Am_Mühlbuck_SF_1_Satzung_181128
HBR_BP_B5_Am_Mühlbuck_SF_2_Begründung_181128
HBR_BP_B5_Am_Mühlbuck_SF_3_sap
HBR_BP_B5_Am_Mühlbuck_SF_4_Baugrundgutachten
HBR_BP_B5_Am_Mühlbuck_SF_5_Lageplan_Schnittlagen_180725
HBR_BP_B5_Am_Mühlbuck_SF_6_Geländeschnitte_180725