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Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
Einziehung zweier gewidmeter öffentlicher Feld- und Waldwege (Der untere Lämmerbergweg; Untere Weiherwiesen) für den Bereich der Grundstücke FlNr. 437 und 468, Gemarkung Ketteldorf, gem. Art. 8 BayStrWG
Im Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird bekannt gemacht:
Aufgrund des Beschlusses des Stadtrates Heilsbronn  vom 13.03.2024 wird folgende wegerechtliche Entscheidung verfügt:
 
Die nachstehend aufgeführten öffentlichen Feld- und Waldwege wird eingezogen (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG):
 
-         Der untere Lämmerbergweg (FlNr. 437 Gemarkung Ketteldorf)
-         Untere Weiherwiesen (FlNr. 468 Gemarkung Ketteldorf)
 
Träger der Baulast: Stadt Heilsbronn
 

Die Verfügung wird am Tag nach ihrer Bekanntgabe wirksam.
Die Verfügung können bei der Stadt Heilsbronn (Kammereckerplatz 1) im Sachgebiet Planen und Bauen Zimmer E.012 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

 

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach,
Postfachanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach,
Hausanschrift:
Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach.

 
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
1. Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den
Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher
E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
2. Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
3. Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
4. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
 
Heilsbronn, 12.07.2024

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Kammereckerplatz 1
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Fax: 09872 806-66
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