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Bekanntmachung

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. B 51 „Batteriespeicheranlage Müncherlbach“ und 24. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren

Der Stadtrat von Heilsbronn hat in seiner Sitzung am 21.05.2025 auf Antrag der Vorhabenträgerin die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. B 51 „Batteriespeicheranlage Müncherlbach“ und die 24. Änderung des Flächennutzungsplan im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.

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