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Digitaler Bauantrag

Das Landratsamt Ansbach hat zum 01.01.2024 den digitalen Bauantrag eingeführt.

Damit ergeben sich zwei Änderungen, die für Bauherren sowie für planende und ausführende Unternehmen wichtig sind:
Bauanträge sind bei der Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Ansbach) einzureichen. Dies ist entweder digital über einen Online-Assistenten oder in schriftlicher Form möglich. Sie erreichen den Online Assistenten über die Homepage des Landkreises Ansbach.
Die Stadt Heilsbronn wird als betroffene Gemeinde von der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich über den Eingang des Bauantrags und den Inhalt dessen in Kenntnis gesetzt (Art. 64 ff. BayBO i.V.m. DBauV).

Anträge auf isolierte Befreiungen, d.h. Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplans für verfahrensfreie Vorhaben, sind weiterhin bei der Stadt Heilsbronn zu stellen (Antrag auf isolierte Abweichung/Befreiung).

Für Rückfragen stehen wir und das Landratsamt Ansbach gerne zur Verfügung.
Telefon (0981) 468-1110
Telefax (0981) 468-18 1110
E-Mail pressestelle(@)landratsamt-ansbach.de




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Kammereckerplatz 1
D-91560 Heilsbronn


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