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Digitaler Bauantrag

Landratsamt Ansbach führt digitalen Bauantrag ein

Das Landratsamt Ansbach wird zum 01.01.2024 den digitalen Bauantrag einführen. Damit ergeben sich zwei Änderungen, die für Bauherren sowie für planende und ausführende Unternehmen wichtig sind:
Bauanträge können künftig bei der Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt Ansbach über einen Online-Assistenten eingereicht werden. Die technischen Voraussetzungen dafür werden derzeit geschaffen. Und: Ab Jahresanfang 2024 gehen nicht nur Online-Anträge zuerst beim Landratsamt Ansbach ein, sondern auch alle schriftlichen Bauanträge sind beim Landratsamt Ansbach einzureichen (§8 Satz 1 DBauV). Davon ausgenommen sind Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans für verfahrensfreie Vorhaben, die weiterhin bei der jeweiligen Kommune zu stellen sind. Betroffene Gemeinden müssen vom Landratsamt Ansbach unverzüglich nach Eingang des Bauantrags beteiligt werden (§8 Satz 2 DBauV).

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Landratsamtes Ansbach
Telefon (0981) 468-1110
Telefax (0981) 468-18 1110
E-Mail pressestelle(@)landratsamt-ansbach.de

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