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Kommunale Verkehrsüberwachung

Mit Beschluss vom 21.07.2021 entschied sich der Stadtrat Heilsbronn dafür, zukünftig Ordnungswidrigkeiten nach § 88 Abs. 3 ZustV zu verfolgen und zu ahnden. Insbesondere Ordnungswidrigkeiten, welche im ruhenden Verkehr festgestellt werden oder die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen.
 
Der Stadtrat der Stadt Heilsbronn sieht eine Verkehrsüberwachung zur Unterstützung der Unfallverhütung sowie der Wahrung der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr als sinnvoll und zielbringend.
 
Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 08.03.2023 wurde eine Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Sachsen bei Ansbach geschlossen, welche bereits eine kommunale Verkehrsüberwachung betreibt. Diese Zweckvereinbarung wurde durch das Landratsamt im Amtsblatt Nr. 12 vom 03.05.2023 bekanntgegeben und ist somit in Kraft getreten.
 
Somit wird zukünftig die Verkehrsüberwachung in Heilsbronn durch die kommunale Verkehrsüberwachung Sachsen bei Ansbach/Heilsbronn mit Sitz in Sachsen bei Ansbach durchgeführt.
 
Die Verkehrsüberwachung wird den ruhenden Verkehr und den fließenden Verkehr betreffen. Somit werden sowohl Geschwindigkeitsverstöße als auch Parkverstöße künftig geahndet.
 
Die Überwachung wird ab dem 01.09.2023 starten. Im ruhenden Verkehr werden die Außendienstmitarbeitenden anfangs Hinweiszettel bei Parkverstößen verteilen, um die Fahrzeughalter auf den Verstoß aufmerksam zu machen. Nach zwei Wochen mit Hinweiszetteln werden Parkverstöße jedoch kostenpflichtig geahndet und durch die Verkehrsüberwachung verfolgt.
 
Im fließenden Verkehr wird es keine Übergangszeit geben. Hier wird ab der Ersten Messung eine Verfolgung der Ordnungswidrigkeit eingeleitet.
 
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