Die Nutzung von E-Scootern nimmt auch in Heilsbronn zu, daher möchten wir Sie über die wichtigsten Regelungen für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr aufmerksam machen:
Zunächst liegt das Mindestalter für das Fahren eines E-Scooters bei 14 Jahren, ein Führerschein ist nicht vorgeschrieben. Werden jedoch geltende Verkehrsregeln nicht beachtet, kann dies Auswirkungen auf Ihren Führerschein haben. Vorhandene Radwege müssen immer genutzt werden, andernfalls ist die Fahrbahn zu benutzen. E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren.
Um Unfälle zu vermeiden, fahren Sie mit dem E-Scooter immer einzeln hintereinander und nehmen Sie keine weitere Person mit.
Beachten Sie außerdem, dass dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer gelten, es können auch hier Bußgelder erhoben und der Führerschein entzogen werden.
Stellen Sie sicher, dass Ihr E-Scooter die Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfüllt (z.B. zwei voneinander unabhängige Bremsen, Klingel und Beleuchtung).
Weitere Informationen können Sie dem beigefügtem Flyer des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration entnehmen.
Bereits heute sei darauf hingewiesen, dass ab 2027 weitere Neuregelungen für E-Scooter gelten (z.B. Verpflichtende Ausrüstung mit Blinkern, neue Batterieanforderungen, Anpassung der Regelungen von Radfahrern auch für E-Scooter).
Eine sichere Fahrt wünscht Ihre Stadtverwaltung!