Aktuelles

Vorabinformation zur Erfassung und Aktualisierung von Grundstücks- und Gebäudedaten

Die Stadt Heilsbronn plant in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen in die Abwasserentsorgung, insbesondere die Sanierung und Modernisierung der Kläranlage, um die gesetzlichen Anforderungen weiter erfüllen zu können.

Aufgrund der finanziellen Lage wird es wohl erforderlich werden, sogenannte Verbesserungsbeiträge zu erheben.

Um auch die hierfür erforderlichen Beiträge und auch künftige Gebührenkalkulationen auf einer gerechten und aktuellen Grundlage berechnen zu können, werden die Grundstücks- und Geschossflächen im Stadtgebiet erstmals und voraussichtlich einmalig überprüft und aktualisiert.

Mit dieser Aufgabe wurde in der Stadtratssitzung vom 20.05.2026 die Kommunalberatung Bitterwolf GmbH aus Greding beauftragt. Die Erhebungsarbeiten finden voraussichtlich ab Herbst 2027 vor Ort statt.

Wir möchten dabei besonders darauf hinweisen, dass es sich bei diesen Erhebungsarbeiten NICHT um die Ermittlung der versiegelten Flächen (Grundlage zur Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr) handelt!

Die Mitarbeitenden der Kommunalberatung Bitterwolf GmbH werden die Grundstücke straßenzugweise erfassen und dabei die vorhandenen Daten überprüfen und ggf. aktualisieren. Dabei kann es erforderlich werden, Grundstücke nach Einwilligung der Eigentümer zu betreten und Gebäude in Augenschein zu nehmen. Ist niemand anwesend oder wird der Zutritt verweigert, werden weder Grundstück noch Gebäude betreten. Alle Mitarbeitenden können sich durch einen Dienstausweis mit Lichtbild ausweisen. Die Aufmaßarbeiten benötigen im Einzelfall nur eine Zeit von durchschnittlich etwa 15 Minuten. Die Mitarbeiter sind dabei angehalten, Beeinträchtigungen nur auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.

Grundlage aller Ermittlungen bilden die digitalen Flurkarten des Amts für Digitalisierung, Vermessung

und Breitband, aus denen sich bereits für jedes Gebäude (Haupt- und Nebengebäude) sämtliche Seitenlängen und Grundflächen ergeben. In Augenschein genommen werden kann im Einzelnen die Anzahl der vorhandenen Geschosse, deren Ausbauzustand sowie das Vorhandensein von Wasseranschlüssen sowie von Anschlüssen an die Schmutzwasserableitung in z. B. Garagen. Ebenso werden gegebenenfalls die gewerblich und landwirtschaftlich genutzten Gebäude angesehen. Ziel ist es, eine möglichst genaue, einheitliche und gerechte Datengrundlage für alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zu schaffen.

Rechtzeitig vor Beginn der Aufmaßarbeiten erhalten alle Grundstückseigentümer noch ein ausführliches Informationsschreiben.

Nach Abschluss der Erhebungen werden den Grundstückseigentümern die ermittelten Daten zur Überprüfung zur Verfügung gestellt. Eventuelle Unstimmigkeiten können selbstverständlich anschließend geklärt und berichtigt werden.

Wir möchten uns schon heute für Ihr Verständnis bedanken und hoffen auf Ihre Unterstützung, insbesondere für die Gewährung des Zuganges der beauftragten Mitarbeiter zu den erforderlichen Bereichen auf Ihrem Grundstück!