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Breitbandausbau nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie

Breitbandausbau nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.07.2020 beschlossen, ein Förderverfahren nach der Bay. Gigabitrichtlinie einzuleiten. Zweck dieses Verfahrens ist der Aufbau eines gigabitfähigen Breitbandnetzes mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s für Privatanschlüsse. Förderfähig sind diejenigen Bereiche des Stadtgebietes, in denen derzeit eine Versorgung mit 30 Mbit/s, jedoch nicht zuverlässig mit 100 Mbit/s im Download für Privatanschlüsse und mit 200 Mbit/s für gewerbliche Anschlüsse gewährleistet wird.