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Breitbandausbau durch das Gigabit-Förderprogramm des Bundes

Die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 ist am 31.12.2022 ausgelaufen bzw. der Förderaufruf wurde auf Grund der Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel am 17.10.2022 beendet. Die Stadt Heilsbronn hat bereits im Jahr 2021 einen Antrag zur Förderung der Beratungsleistungen gestellt und dieser wurde bis zum 14.12.2023 bewilligt. Durch die Breitbandberatung wurde der Stadt Heilsbronn mitgeteilt, dass eine neue Bundesrichtlinie im April 2023 erwartet wird. Mit dieser Richtlinie sollen ab dem 01.01.2023 auch Haushalte förderfähig sein, welche bereits mindestens 100 Mbit/s im Download aufweisen. Für dieses Verfahren war eine erneute Markterkundung notwendig. Bereits durchgeführte Markterkundungsverfahren können nicht verwendet werden. Nachdem die Fördermittel für 2023 limitiert waren, musste die Markterkundung nach Inkrafttreten der Richtlinie schnellstmöglich gestartet werden. Im Rahmen der neuen Bundesrichtline sollen nun die verbliebenen Gebiete wie z.B. der Ortsteil Göddeldorf näher betrachtet und ausgebaut werden.

Ein entsprechender Beschluss und die weiteren Schritte inklusive Förderantrag wurden gefasst und eingereicht. Nach der Haushaltssperre des Bundes im Jahr 2023 wurde der Antrag jedoch zurückgezogen und in das Jahr 2024 überführt. Analog dem Verfahren nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie ist hier eine Interkommunale Zusammenarbeit für das weitere Vorgehen notwendig.

Diese Zusammenarbeit wurde bereits durch eine entsprechende Zweckvereinbarung geschlossen. Die Gemeinde Sachsen b. Ansbach übernimmt hier durch die hohe Anzahl der möglichen Anschlüsse die Federführung. Weitere Teilnehmer der Interkommunalen Zusammenarbeit sind die Gemeinden Petersaurach und Oberdachstetten, sowie die Märkte Lehrberg und Dietenhofen.

Ein gemeinsamer Förderantrag wurde bereits eingereicht und eine Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn wurde erteilt. Die Durchführung des Auswahlverfahrens mit Teilnahmewettbewerb wurde am 03.06.2025 beauftragt.