Stadt Heilsbronn

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Wichtige Hinweise

In den vergangenen Wochen und Monaten haben die meisten Steuerpflichtigen für ihre Grundstücke aufgrund der abgegebenen Grundsteuererklärungen vom Finanzamt neue Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge bzw. Grundsteuermessbeträge erhalten.
 
Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Bescheide unbedingt anhand der Angaben in der Grundsteuererklärung auf Richtigkeit überprüft werden sollten.
 
Der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes dient als Grundlage für den Grundsteuerbescheid, der von der Stadt Heilsbronn zum 01.01.2025 für die zu veranlagenden Grundstücke erstellt wird. Lediglich der Eigentümer kann innerhalb der Frist von einem Monat Einspruch gegen diesen Grundsteuermessbescheid einlegen.
Das bedeutet, dass die Gemeinde hieran bis zu einer eventuellen Änderung durch das Finanzamt gebunden ist und selbst im Falle offensichtlicher Unrichtigkeiten nicht davon abweichen darf.
 
Eine Änderung des Grundsteuerbescheides der Stadt Heilsbronn ist nur möglich, wenn ein geänderter Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes vorliegt. Sollten Ihnen in den Bescheiden über die Grundsteueräquivalenzbeträge bzw. Grundsteuermessbeträge Unstimmigkeiten oder Fehler auffallen, können Sie innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Bescheide Einspruch beim Finanzamt einlegen. Auch wenn die Frist für den Rechtsbehelf abgelaufen ist, müssen Sie Fehler beim Finanzamt schriftlich anzeigen. Die Bescheide können dann ggf. noch für die Vergangenheit, auf alle Fälle aber für die Zukunft berichtigt werden.
 
Tipps, worauf Sie als Eigentümer achten können, um Ihren Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes zu prüfen:
 

  • Stimmt das angegebene Aktenzeichen mit ihrem letzten gültigen Bescheid überein
  • Stimmt die Objektangabe überein
  • Stimmen die Grundstücks-/Wohn- und Nutzflächen überein
  • Stimmen die Miteigentümer
  • Stimmt die Grundsteuerart

Bei Fragen bezüglich der Grundsteueräquivalenzbeträge bzw. Grundsteuermessbeträge wenden Sie sich bitte ausschließlich an Ihr zuständiges Finanzamt, Ihren Steuerberater oder die Informationshotline zur Bayerischen Grundsteuer unter der Telefonnummer 089/30700077. Die Telefonnummer der zuständigen Stelle beim Finanzamt finden Sie rechts oben auf Ihrem Bescheid.
 
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite www.grundsteuer.bayern.de
 
                                                                                                                                           
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