Eine neue Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern der Stadt Heilsbronn (Hebesatzsatzung).
Eine neue Satzung für die Benutzung des städtischen Freibads der Stadt Heilsbronn, vom 18.04.2024
Satzungsbeschlusses und Inkrafttreten gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
1. vorhabenbezogene Änderung B4 Weiterndorf "An den Schwabachauen"