Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr.1 der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Heilsbronn eine neue Satzung.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung vom 06.05.2010 außer Kraft.
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