Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.heilsbronn.de veröffentlichten Website der Stadt Heilsbronn. 
Gültig ab: 29. Dezember 2025

1. Ziel der Erklärung

Die Stadt Heilsbronn ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

2. Stand der Barrierefreiheit

Die Website ist teilweise barrierefrei. Folgende Inhalte sind aktuell nicht vollständig barrierefrei:

Nicht barrierefreie Inhalte

  • PDFs / Informationsblätter zum Download: Einige PDF-Dateien sind noch nicht vollständig barrierefrei. Die Stadt arbeitet daran, diese Barrieren zu reduzieren.
  • Downloads in proprietären Formaten (Word, Excel): Zum Teil werden Dokumente in Formaten bereitgestellt, die nicht vollständig barrierefrei sind.

Diese Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 5 der EU-Richtlinie 2016/2102 nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.

3. Feedback und Kontakt

Wenn Sie Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit feststellen oder Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten wünschen, wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Heilsbronn
Kammereckerplatz 1
91560 Heilsbronn
Telefon: 09872 806 - 0
E-Mail: rathaus@heilsbronn.de

4. Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, haben Sie nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Die Durchsetzungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV

Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de
Website: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos und es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

5. Zielsetzung

Die Stadt Heilsbronn arbeitet kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit der Website zu verbessern, um allen Nutzerinnen und Nutzern einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen.

6. Aktualität und Änderung

Diese Erklärung wird regelmäßig überprüft. Änderungen der rechtlichen oder technischen Rahmenbedingungen werden in dieser Erklärung zeitnah angepasst.