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Standesamt

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Eheschließung in Heilsbronn

Die standesamtliche Eheschließung erfolgt in drei Schritten:

  1. Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen
  2. Anmeldung der Eheschließung
  3. Durchführung der Trauung


Das Standesamt Heilsbronn ist für die Beurkundung von Personenstandsfällen zuständig und begleitet Bürgerinnen und Bürger in wichtigen Lebenslagen. Zu den Aufgaben zählen insbesondere die Anmeldung und Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen sowie die Ausstellung entsprechender Urkunden.

  • Schritt 1: Erforderliche Unterlagen

    Vor der Anmeldung zur Eheschließung müssen die erforderlichen Unterlagen zusammengestellt werden.

    Welche Dokumente notwendig sind, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. In der Regel sind unter anderem Nachweise zur Person sowie – falls zutreffend – Unterlagen zur Auflösung früherer Ehen erforderlich.
    Bei ausländischer Staatsangehörigkeit können zusätzliche Dokumente, wie z. B. ein Ehefähigkeitszeugnis aus dem Heimatland, benötigt werden.

    Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Unterlagen für Ihre Eheschließung erforderlich sind. Gerne erhalten Sie Auskunft darüber, wie und wo die benötigten Dokumente beschafft werden können oder ob diese durch das Standesamt eingeholt werden.

  • Schritt 2: Anmeldung der Eheschließung

    Vor jeder Eheschließung ist die Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes erforderlich. Dabei wird geprüft, ob gesetzliche Ehehindernisse oder Eheverbote (z. B. bestehende Ehen oder Verwandtschaft) vorliegen.

    Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann die Eheschließung angemeldet werden.
    Die Anmeldung ist frühestens sechs Monate vor dem Trautermin möglich.

    Die Anmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Bei einer schriftlichen Anmeldung sind die Unterlagen zur Prüfung der Ehefähigkeit, die ausgefüllte Anmeldung zur Eheschließung sowie Kopien der Ausweisdokumente einzureichen.
    Die Unterlagen können per Post übersandt oder in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden.

    Bitte beachten Sie, dass ein Trautermin erst nach vollständiger Prüfung der Unterlagen verbindlich zugesagt werden kann.

  • Schritt 3: Die standesamtliche Trauung

    Die standesamtliche Trauung findet im Sitzungssaal des Rathauses im 1. Stock (Zimmer 1.13) statt.
    Ein Aufzug ist vorhanden.

    Am Tag der Trauung erwarten wir Sie – gegebenenfalls gemeinsam mit Ihren Trauzeugen und Gästen – am barrierefreien Eingang des Rathauses (links beim Briefkasten). Von dort werden Sie zum Trausaal begleitet.

    Trauungen sind montags bis freitags während der regulären Öffnungszeiten möglich.