Im NEP wird alle zwei Jahre der Bedarf für Optimierungen, Verstärkungen und Ausbauten des deutschen Höchstspannungsnetzes errechnet. Die Basis bilden unterschiedliche Szenarien für die künftige Entwicklung von Strombedarf und -erzeugung in Deutschland und Europa. Entsprechend der aktuellen Dynamik im Energiesektor ändern sich auch die Rahmenbedingungen für den Netzausbau derzeit schnell. Durch die turnusmäßige Überprüfung und Anpassung des NEP wird sichergestellt, dass er den aktuellen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, technischen und politischen Anforderungen gerecht wird.
In den aktuellen Analysen der Übertragungsnetzbetreiber zeigt sich, dass der Großteil der im letzten NEP 2023 von der Bundesnetzagentur bestätigten Maßnahmen auch im 1. Entwurf des NEP 2025 enthalten ist. Im Gegensatz zum letzten NEP ist jedoch das vorhaben Westbayernring (Projektnummer P487) im aktuellen Entwurf nicht enthalten. Das gilt für beide zugrundeliegenden Bedarfsszenarien (A und B) und beide Zieljahre (2037 und 2045).
Dieses Ergebnis stellt noch nicht zwingend den finalen Stand der Netzentwicklung dar: Dem 1. NEP-Entwurf folgt nun ein Konsultationsphase, anschließend wird ein 2. Entwurf erstellt und der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Prüfung übergeben. Auch dieser wird nochmals öffentlich konsultiert, bevor die BNetzA den neuen NEP formell bestätigt, voraussichtlich Mitte/Ende 2026.
Die Öffentlich kann sich zum ersten Entwurf des NEP mit Stellungnahmen bis zum 14.01.2026 beteiligen. Alle nötigen Informationen zur Beteiligung finden Sie unter https://www.netzentwicklungsplan.de/beteiligung/beteiligungsmoeglichkeiten.