Restmüll, Altpapier, Gelber Sack, Biotonne: Aktuelle Termine
Altpapier
Die nächsten Entleerungen der Altpapiertonnen werden im Stadtgebiet und den Stadtteilen am Donnerstag, 31. Mai durchgeführt.
Gleichzeitig werden die gelben Wertstoffsäcke abgeholt.
Die Altpapiertonnen sind bereits ab 6.00 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Die Abholung erfolgt grundsätzlich an der Grundstücksgrenze bzw. an einem mit dem Müllfahrzeug öffentlich befahrbaren Ort.
Es wird gebeten, die Grüne Tonne am Abend vor dem Abholungstermin an den Straßenrand zu stellen, und nicht schon Tage vorher.
Alle Termine für das Jahr 2012...
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Gelber Sack
Die nächsten Entleerungen der Gelben Säcke werden im Stadtgebiet und den Stadtteilen am Freitag, 25. Mai durchgeführt.
Die Wertstoffsäcke sind bereits ab 6.00 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Die Abholung erfolgt grundsätzlich an der Grundstücksgrenze bzw. an einem mit dem Müllfahrzeug öffentlich befahrbaren Ort.
Es wird gebeten, die Gelben Säcke am Abend vor dem Abholungstermin an den Straßenrand zu stellen, und nicht schon Tage vorher.
Alle Termine für das Jahr 2012...
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Restmüllabfuhr
Die Entleerung der Restmülltonnen erfolgt jeweils donnerstags in den ungeraden Kalenderwochen.
Die Tonnen sind bereits ab 6.00 Uhr an den Straßen bereit zu stellen.
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Biotonne
Die Entleerung der Biotonnen wird im Bereich Heilsbronn im 14-tägigen Rhythmus, immer am Donnerstag in den geraden Kalenderwochen, durchgeführt.
Die Tonnen sind bereits ab 6.00 Uhr an den Straßen bereit zu stellen.
Alle Termine für das Jahr 2012...
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Besonderer Hinweis:
Probleme mit Straßenbaustellen
In der Abfallwirtschaftsatzung ist geregelt, dass die Bürger selber tätig werden müssen, wenn ihre Anwesen nicht anfahrbar sind. Es ist oftmals nicht möglich, mit den schweren Entsorgungsfahrzeugen aufgebaggerte, frisch geschotterte oder neu geteerte Verkehrsflächen zu befahren, ohne Schäden anzurichten. Letztendlich muss der Fahrer entscheiden, und auch verantworten, ob er eine Straße befährt oder nicht. Diese Aussage gilt auch bei Schnee- und Eisglätte.
Hierzu ein Auszug aus der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreise Ansbach: § 15 Abs. 8:
"Die Wertmüll- und die Restmüllbehältnisse sind nach den Weisungen der mit der Abholung beauftragten Personen am Abholtag auf oder vor dem Grundstück so aufzustellen, dass sie ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust entleert werden können. Nach der Leerung sind sie unverzüglich an ihren gewöhnlichen Standplatz zurückzubringen. Können Grundstücke vom Abfuhrfahrzeug nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten angefahren werden, haben die Überlassungspflichtigen die Abfallbehältnisse selbst zur nächsten vom Abfuhrfahrzeug ordnungsgemäß anfahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche zu verbringen; Satz 2 gilt entsprechend. Fahrzeuge und Fußgänger dürfen durch die Aufstellung der Abfallbehältnisse nicht behindert oder gefährdet werden."
In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass die Bürger ihre Tonnen kennzeichnen sollen, ohne diese zu verunstalten, damit die Behälter wieder zum richtigen Abfallerzeuger finden. Dies ist besonders in Anbetracht des „Identsystems“ und der leerungsbezogenen Abrechnung wichtig.