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Kommunale Allianz
Landkreis Ansbach
Metropolregion Nürnberg

Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2010


Vorbemerkungen
Gemäß § 193 Abs. 3 BauGB hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis Ansbach die in der Bodenrichtwertliste angegebenen Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung vom 23. Juni 1992 zum Stichtag 31.12.2004 ermittelt.

Der Bodenwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche mit in der betreffenden Wertezone durchschnittlichem Grundstückszustand. Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land abgeleitet. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.

Die Bodenrichtwerte geben in bebauten Gebieten den Wert an, welcher sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.

Abweichungen eines einzelnen Grundstückes von den in der Wertezone durschnittlich vorhandenen Gegebenheiten bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach § 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses beantragen.

Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.

Die Bodenrichtwerte berücksichtigen die flächenhaften Auswirkungen des Denkmalschutzes (z. B. Ensembles in historischen Altstädten), nicht aber das Merkmal Denkmalschutz eines Einzelgrundstückes.

Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.

Die Bodenrichtwerte "erschließungsbeitragsfrei" (ebf) enthalten alle Erschließungsbeiträge enthalten alle Erschließungsbeiträge nach dem BauGB und alle Beiträge nach dem KAG.

Die Richtwerte für Gewerbeflächen können teilweise aus dem Bodenverkehr von subventionierten Flächen ermittelt sein.

                           Tabelle Bodenrichtwerte