Stadt Heilsbronn

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Ehrungsrichtlinien und Ehrenamtskarte

Ehrungsrichtlinien der Stadt Heilsbronn

Der Heilsbronner Stadtrat hat im Frühjahr 2010 neue Ehrungsrichtlinien beschlossen. Danach wird die langjährige ehrenamtliche Tätigkeit von Bürgerinnen und Bürgern oder bürgerlichen Vereinigungen gewürdigt, die sich in besonderer Weise für das Gemeinwesen engagieren oder engagiert haben und die sich dabei besondere Verdienste erworben haben.

Eine Ehrung kann auch für herausragende Einzelleistungen zum Wohle oder Ansehen der Stadt Heilsbronn bzw. ihrer Bürgerinnen und Bürger und für sportliche Leistungen vorgenommen werden. 

Die Richtlinien können Sie hier als pdf-Datei downloaden

Für die Umsetzung der Richtlinien brauchen wir Ihre Hilfe!
Sie kennen jemanden, der für eine Ehrung in Frage kommt? Dann melden Sie sich bitte bei uns. Denn nur mit Ihrer Hilfe finden wir die Personen, die eine Ehrung verdienen!

Vorschläge können mit diesem Formblatt (hier als pdf-Datei downloaden) eingereicht werden.

Weitere Informationen:
Kai Scheuerlein, Tel.: 806-210
E-Mail schreiben


Bayerische Ehrenamtskarte

In diesem Zusammenhang dürfen wir auch auf den Ehrenamtsnachweis Bayern verweisen. Engagierte Personen im sozialen Bereich können den Ehrenamtsnachweis erhalten. Weitere Infos (Voraussetzungen, den Vorteilen und der Ausstellung dieses Nachweises durch Verbände, Kirchen etc.) finden Sie hier bzw. den Link zur Landkreisseite Ansbach.

Ermäßigungen bei der Stadt Heilsbronn
Die Stadt Heilsbronn bietet bei Vorlage der Ehrenamtskarte einen Nachlass von 5 € beim Kauf von Freibaddauerkarten und vergünstigte Karten bei städtischen Veranstaltungen. 

Kontakt

Kontaktdaten

Stadtverwaltung Heilsbronn
Kammereckerplatz 1
D-91560 Heilsbronn


Tel.: 09872 806-0
Fax: 09872 806-66
E-Mail schreiben


Notruf
09872 806806

Öffnungszeiten

Montag
08.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr


Dienstag und Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr


Donnerstag
08.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr


Freitag
08.00 - 12.00 Uhr