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Stadt Heilsbronn (Druckversion)

Aktuell

Satzung, Benutzung des städtischen Freibads

Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr.1 der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Heilsbronn eine neue Satzung. 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung vom 06.05.2010 außer Kraft.

http://www.heilsbronn.de//de/rathaus/neues-aus-dem-rathaus/aktuell