Ehrungsrichtlinien der Stadt Heilsbronn
Der Heilsbronner Stadtrat hat im Frühjahr 2010 neue Ehrungsrichtlinien beschlossen.
Danach wird die langjährige ehrenamtliche Tätigkeit von Bürgerinnen und Bürgern oder bürgerlichen Vereinigungen gewürdigt, die sich in besonderer Weise für das Gemeinwesen engagieren oder engagiert haben und die sich dabei besondere Verdienste erworben haben.
Eine Ehrung kann auch für herausragende Einzelleistungen zum Wohle oder Ansehen der Stadt Heilsbronn bzw. ihrer Bürgerinnen und Bürger und für sportliche Leistungen vorgenommen werden.
» Die Richtlinien können Sie hier als pdf-Datei downloaden…
Für die Umsetzung der Richtlinien brauchen wir Ihre Hilfe!
Sie kennen jemanden, der für eine Ehrung in Frage kommt?
Dann melden Sie sich bitte bei uns. Denn nur mit Ihrer Hilfe finden wir die Personen, die eine Ehrung verdienen!
Bitte reichen Sie ihren Vorschlag mit einem Formblatt (» hier als pdf-Datei dowonloaden) bis spätestens 20. Oktober jeden Jahres bei der Stadtverwaltung Heilsbronn ein.
Weitere Informationen:
Gerhard Kraft, 806-12
gerhard.kraft@stadt-heilsbronn.de
In diesem Zusammenhang dürfen wir auch auf den Ehrenamtsnachweis Bayern verweisen. Engagierte Personen im sozialen Bereich können den Ehrenamtsnachweis erhalten. Weitere Infos (Voraussetzungen, den Vorteilen und der Ausstellung dieses Nachweises durch Verbände, Kirchen etc.) unter www.ehrenamtsnachweis.de